Wichtige Hinweise
Diese Hochrechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung.
Die Leistungen beinhalten eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der bis zum
Todesfall erworbenen Anwartschaft bzw. der gewährten Rente. Weiterhin werden Waisenrenten
gezahlt.
Eine Dienstunfähigkeitsrente wird bei voller Erwerbsminderung in satzungsgemäßer
Höhe gewährt.