Beitragsrechner
Beispielrechnungen
Erforderlicher Beitrag für eine Leistung der Höchster Pensionskasse VVaG
Versicherungsbeginn im Jahr
2010
*) Satzungsgemäße monatliche Altersrente bzw. vorgezogene Altersrente ohne Überschussbeteiligung.
Es wird davon ausgegangen, dass die Beitragszahlung in gleichbleibender Höhe bis
zum Rentenbeginn erfolgt.
Die gewünschte Leistung versteht sich monatlich brutto. Die Hochrechnung erfolgt
nach Tarif 2T05.
Wichtige Hinweise
Diese Hochrechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung.
Die Leistungen beinhalten eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der bis
zum Todesfall erworbenen Anwartschaft bzw. der gewährten Rente. Weiterhin werden
Waisenrenten gezahlt.
Eine Dienstunfähigkeitsrente wird bei voller Erwerbsminderung in satzungsgemäßer
Höhe gewährt.