Zulageantrag
Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die über die Gewährung und die Höhe der Altersvorsorgezulage entscheidet, hat strenge Richtlinien hinsichtlich der Vollständigkeit der Anträge auf Altersvorsorgezulage vorgegeben. Fehlerhafte oder unvollständige Anträge werden von der ZfA nicht bearbeitet.
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