Grundversicherung
Finanzierung
Die Finanzierung der Grundversicherung erfolgt firmenspezifisch. Überwiegend sehen die Modelle in der betrieblichen Praxis neben Arbeitgeberbeiträgen auch Arbeitnehmerbeiträge in Höhe von 1 % bis 2 % des laufenden monatlichen Bruttoregeleinkommens vor.
Praxisbeispiel Grundversicherung
Ein 20 Jahre alter Mitarbeiter nimmt an der Grundversicherung seines Unternehmens teil. Sein pensionsfähiges Einkommen beträgt 2.500 Euro monatlich. Das Unternehmen und der Mitarbeiter zahlen monatlich jeweils 2 % des pensionsfähigen Einkommens in die Grundversicherung. Bei kontinuierlicher Beitragszahlung und unveränderten Bemessungsgrundlagen erreicht der Mitarbeiter eine Anwartschaft auf Altersrente ab Vollendung des 67. Lebensjahres von 2.084 Euro jährlich (ohne Überschüsse, bei Versicherungsbeginn in 2020).