Leistungstabelle
Ermittlung der Altersrente und der vorgezogenen Altersrente
Die Addition der einzelnen Rentenbausteine, die während der Anwartschaftszeit erworben wurden, ergibt die jährliche Altersrente ab dem vollendeten 65. Lebensjahr.
Bei Beitragszahlung bzw. Inanspruchnahme der Altersrente nach Vollendung des 65. Lebensjahres erhöht sich die Altersrente entsprechend der für die jeweilige Versicherung geltenden erweiterten Leistungstabelle bzw. Aufschlagstabelle im Anhang von Satzung und AVB der Pensionskasse.
Eine vorgezogene Altersrente kann ab dem vollendeten 60. Lebensjahr (für Versicherungen, die vor dem 01.01.2012 begonnen haben) bzw. ab dem vollendeten 62. Lebensjahr (für Versicherungen, die nach dem 31.12.2011 begonnen haben) bei Vorliegen der allgemeinen Leistungsvoraussetzungen unter Berücksichtigung eines versicherungsmathematischen Abschlags bezogen werden.
Zusätzliche Leistungen
Die Leistungen beinhalten eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 60 % der bis zum Todesfall erworbenen Anwartschaft bzw. der gewährten Rente. Weiterhin werden Waisenrenten gezahlt. Eine Dienstunfähigkeitsrente wird bei voller Erwerbsminderung in satzungsgemäßer Höhe gewährt.
Verteilungsfreie Erträge aus der Vermögensanlage werden ausschließlich an die Versicherten ausgeschüttet, sprich zur Erhöhung der laufenden Renten und Rentenanwartschaften verwendet.
Geringe Verwaltungskosten
Ein enormes Plus sind neben den attraktiven Leistungen und den flexiblen Dotierungsmöglichkeiten vor allem die geringen Verwaltungskosten der Höchster Pensionskasse VVaG.
Die aktuellen Verwaltungskosten für den Versicherungsbetrieb finden Sie hier.