Höchster Pensionskasse VVaG
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
Die Höchster Pensionskasse ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit und unterliegt
der Aufsicht durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht.
Vertreterversammlung
Die Mitgliedervertreterversammlung stellt im Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit
(VVaG) das Gegenstück zur Hauptversammlung in der Aktiengesellschaft dar. Sie bildet
die oberste Vertretung im VVaG. Aufgaben sind insbesondere Entscheidungen über Satzungsänderungen,
die Wahl der Aufsichtsratsmitglieder, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie
die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat.
Aufsichtsrat
Entsprechend der Satzung der Höchster Pensionskasse VVaG ist ein achtköpfiger Aufsichtsrat
zu bilden. Dem Aufsichtsrat obliegt insbesondere die Bestellung und Abberufung des
Vorstandes, die Überwachung der Geschäftsführung der Kasse, die Prüfung des Jahresabschlusses,
die Bestimmung des Abschlussprüfers sowie die Bestellung des Verantwortlichen Aktuars
und des Treuhänders für das Sicherungsvermögen. Die Sitzungen des Aufsichtsrats
finden in der Regel zweimal jährlich statt.
Vorstand
Dem Vorstand obliegen die Aufgaben der Geschäftsführung.
Vorstandsmitglieder der Höchster Pensionskasse VVaG sind
Vorstandsvorsitzender
Joachim Schwind
Versicherungsgeschäft
Alexander Helmes
Kapitalanlagen
Thomas Pralle
Versicherungstechnik
Jörg Blaurock
Immobilienfinanzierung
Rechtsform des Versicherungsvereins
Ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein privates Versicherungs-
unternehmen auf der Basis eines rechtsfähigen Vereins.
Die der Kasse angeschlossenen Unternehmen und die zur Versicherung angemeldeten
Arbeitnehmer sind Mitglieder des Vereins. Die speziellen rechtlichen Rahmenbedingungen
für den VVaG sind im Versicherungsaufsichts-
gesetz (VAG), §§ 15–53b geregelt.
Der wirtschaftliche Erfolg der VVaG bedeutet eine der wesentlichen Stärken seiner
Rechtsform und begründet seine außerordentliche Bedeutung für den Versicherungsmarkt.
Da ein VVaG keine fremden Eigentümer hat, die Ansprüche auf den erzielten Gewinn
haben, verbleiben erwirtschaftete Überschüsse im Unternehmen bzw. kommen den Versicherungsnehmern
als Vereinsmitgliedern zugute.