die Wertorientierung der Pensionskasse

Der Sicherheit verpflichtet


Eines der wichtigsten Unternehmensziele der Höchster Pensionskasse VVaG ist eine risikoadäquate Kapitalanlagepolitik. Zweck der gesamten Vermögensanlagetätigkeit ist es, durch Art, Umfang und Qualität der Deckungsmittel die dauernde Erfüllbarkeit der Versicherungsverträge sicherzustellen.

Risikomanagement

Die Ausgestaltung des Risikomanagementsystems erfolgt in enger Anlehnung an die Vorschrift des Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG) sowie den aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Rundschreiben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Durch die Einrichtung einer zentralen Stabsstelle „Risikomanagement“ und die Implementierung eines ganzheitlichen und kontinuierlichen Risikomanagementprozesses besteht in der Kasse ein umfassendes Risikomanagementsystem, welches auch im Hinblick auf das künftige europäische Aufsichtssystem („Solvency II“) fortlaufend überprüft und weiterentwickelt wird.

Die Sicherheit der Vermögensanlagen, welche durch zahlreiche interne wie externe Überwachungsfunktionen kontinuierlich im Rahmen des Risikomanagements überprüft wird, ist maßgebend für die Qualität des Versicherungsschutzes.

Interne Revision

Die Interne Revision überprüft als unabhängige Stelle die Funktionalität, Wirtschaftlichkeit und Angemessenheit des internen Kontroll- und Risikomanagementsystems. Die Prüfungsplanung erfolgt risikoorientiert und wird durch den Vorstand der Kasse jährlich festgelegt. Die Prüfungsdurchführung erstreckt sich auf alle Geschäfts- und Betriebsabläufe.

Verantwortlicher Aktuar

Der Verantwortliche Aktuar hat eine ordnungsgemäße Berechnung der Prämien und der Deckungsrückstellung sicher zu stellen. Dabei prüft er die Finanzlage der Kasse insbesondere daraufhin, ob die dauernde Erfüllbarkeit der sich aus den Versicherungsverträgen ergebenen Verpflichtungen jederzeit gewährleistet ist und die Kasse über ausreichende Mittel in Höhe der Solvabilitätsspanne verfügt.

Treuhänder für das Sicherungsvermögen

Dem unabhängigen Treuhänder obliegt die Aufsicht über das Sicherungsvermögen. Er wacht darüber, dass das jeweilige Sicherungsvermögens-Soll auch unterjährig mit Anlagewerten bedeckt ist, die sämtliche Anforderungen an das Sicherungsvermögen erfüllen. Ohne die Zustimmung des Treuhänders kann die Kasse nicht über das Sicherungsvermögen verfügen.

Niederstwertprinzip

Die Höchster Pensionskasse VVaG hat seit ihrem Bestehen alle Jahresabschlüsse unter Anwendung des strengen Niederstwertprinzips erstellt und von den Bilanzierungserleichterungen des § 341b HGB keinen Gebrauch gemacht. Stille Lasten wurden nicht gebucht.

An dieser wertorientierten Kapitalanlagepolitik soll auch künftig festgehalten werden.