Bemerkungen
Diese Hochrechnung ist eine unverbindliche Modellrechnung.
Die Förderung über Zulagen bzw. den Sonderausgabenabzug (SA-Abzug) führt zur vollen
Besteuerung der Rentenleistung nach § 22Nr. 5 EStG.
Nicht erwerbstätige Ehegatten, die auch ansonsten nicht unmittelbar zulagenberechtigt
sind, können auch ohne eigene Beiträge zusätzlich die Grundzulage für einen separat
abzuschließenden Altersvorsorgevertrag erhalten, wenn der andere Ehegatte zulagenberechtigt
ist.